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Parteiprogramm vun der Piratepartei Lëtzebuerg

De Parteiprogramm ass am Moment nëmmen op däitsch verfügbar.


  1. Privatsphäre und Datenschutz
  2. Urheberrecht
  3. Patentwesen
  4. Transparenz des Staatswesens
  5. Open Access
  6. Gegen Zensur
  7. Bildung
  8. Europa ohne Grenzen

 

Präambel

Die immer schneller fortschreitende digitale Revolution verändert zunehmend unsere Denk- und Lebensweise. Den Überblick in der lebendigen Welt der Neuen Medien zu behalten kann nicht nur Einzelnen schwer fallen, sondern überfordert den staatlichen Gesetzgeber und internationale Organisationen. Die durch moderne Netzwerke ermöglichte Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit stellt die bisherigen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Komponenten der heutigen Gesellschaft ausnahmslos auf den Prüfstand. Falsche Antworten auf diese neuen Herausforderungen begünstigen eine totale und totalitäre Überwachungsgesellschaft. Der internationale Terrorismus und vorsätzlich geschürte Angst vor Kriminalität werden als Vorwand gebraucht um individuelle Freiheiten zu beschneiden und Bürgerrechte zu untergraben. Nur die Stärkung demokratischer und freiheitlicher Grundregeln, das Festhalten oder Ausbauen grundlegender Bürgerrechte und das Anpassen unzeitgemäßer gesetzlicher Reglungen an diese neue Denk- und Lebensweise können diese bedenkenswerte Entwicklung stoppen.

Die Wahrung der Privatsphäre und gleichzeitige Sicherung der informationellen Selbstbestimmung und der freie Zugang zu Wissen und Kultur müssen die Grundpfeiler der neuen Informationsgesellschaft sein. Ohne diese Grundregeln ist keine demokratische, sozial gerechte, freiheitliche, selbstbestimmte globale Ordnung möglich.

Die Piratepartei Lëtzebuerg versteht sich als Teil einer weltweiten Bewegung die diese Ordnung zum Vorteil aller Menschen mitgestalten will.

Die Piratepartei Lëtzebuerg konzentriert sich vorsätzlich auf die im Programm genannten Themen, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen Forderungen umzusetzen und so den Grundstein zu legen für eine offenere Gesellschaft. Gleichzeitig glauben wir, dass die von der Piratepartei Lëtzebuerg benannten Themen für jeden Luxemburger und Europäer unabhängig seiner politischen Ausrichtung von Bedeutung sind. Eine klassische Positionierung der Piratepartei Lëtzebuerg im traditionellen politischen Spektrum lehnen wir ab, da sie unserem Streben nach einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung, der Wahrung der Privatsphäre und der Freiheit von Wissen und Kultur nur hinderlich wäre.

Privatsphäre & Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre eines jeden einzelnen gehört zu den Grundfesten des demokratischen Rechtsstaates. Geprägt durch die Geschichte Europas ist das Recht auf eine Privatsphäre ein fester Bestandteil nationaler und internationaler Gesetzestexte, von der luxemburgischen Konstitution bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Und doch werden heutzutage dank moderner Technik, von der vergangene Diktatoren nur zu träumen wagten, tausende Bürger rund um die Uhr überwacht und kontrolliert. Die Piratepartei Lëtzebuerg sagt dieser Entwicklung entschieden den Kampf an, denn jeder Schritt in Richtung eines Überwachungsstaats ist ein Schritt zu weit in eine Zukunft, die uns Europäern nur zu bekannt ist.

Privatsphäre

Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.

Überwachungssysteme und -methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzt, müssen der ständigen Kontrolle und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Die systematische Überwachung unbescholtener Bürger ist eine fundamentale Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität, das unserer Verfassung innewohnt, garantiert werden. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Das Briefgeheimnis muss erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel im Rahmen der Überwachung eines Bürgers darf der Regierung nur im Falle eines begründeten Verdachts erlaubt sein. Die Piratepartei Lëtzebuerg wehrt sich gegen jede Auflockerung der Unschuldsvermutung.

Verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen.

Informationelle Selbstbestimmung

Jeder Bürger muss das Recht haben seine persönlichen Daten zu jeder Zeit zurückverfolgen, ändern und gegebenenfalls löschen zu können. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratepartei Lëtzebuerg für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.

Urheberrecht

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.

Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.

Patentwesen

Im Wandel vom Industriezeitalter zum Informationszeitalter entwickeln sich die weltweit herrschenden Patentregelungen teilweise vom Innovationsanreiz zum Innovationshemmnis. Der Versuch, mit althergebrachten Mitteln die Zukunft zu gestalten, wird den grundlegenden Veränderungen in der Welt nicht nur immer weniger gerecht, er stellt auch beispielsweise in den Bereichen der Patentierung von Erkenntnissen der Genforschung und Biotechnologie und im Bereich der Softwarepatente eine große Gefahr für die Gesellschaft von morgen dar. Grundsätzlich wollen wir einen freieren Markt ohne die hinderlichen Beschränkungen der derzeitigen Patentpraxis erreichen. Wir fordern, dass das Patentsystem reformiert oder durch sinnvollere Regelungen ersetzt wird. Keinesfalls darf es durch innovationsfeindliche Regelungen ergänzt werden.

Abbau privater Monopole und offene Märkte

Generell sind ein zunehmender Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärtes politisches Ziel unserer Partei. Patente als staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar.

Der verstärkt internationale Wettbewerb führt darüber hinaus vermehrt zu einer zweckentfremdeten Nutzung des Patentsystems, bei der man oft keinerlei Ausgleich für die Gesellschaft mehr erkennen kann. Dem zunehmenden Missbrauch von Patenten wollen wir daher Einhalt gebieten. Patentierung von Trivialitäten oder sogar die Blockierung des Fortschritts durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden.

Dies gilt auch und im Besonderen für den Bereich der Pharmaindustrie. Der hohe Geldbedarf und die monopolartige Struktur dieses Marktes bedürfen einer Reorganisation, um die gesellschaftlichen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und nicht durch Blockaden und zum Vorteil Einzelner zu vergeuden. Patente auf Pharmazeutika haben darüber hinaus zum Teil ethisch höchst verwerfliche Auswirkungen.

Patente in der Informationsgesellschaft

Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen und Information und deren Erschließung abhängig.

Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und Kultur der Menschheit diametral entgegen.

Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen.

Transparenz des Staatswesens

Verengt sich der Zugang zu Wissen auf einen kleinen Kreis von Nutznießern, so kommt es unweigerlich zu einer Ausbildung von Machtstrukturen, die wenige Personen, gesellschaftliche Organisationen oder staatliche Organe bevorzugt und so letztendlich den demokratischen Prozess einer freiheitlichen Gesellschaft gefährdet. Dieser basiert nämlich auf einer möglichst breiten Beteiligung der Bürger an der Gestaltung und Kontrolle der gesellschaftlichen Vorgänge und ist somit unvereinbar mit dem Informationsvorsprung, den Wenige auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern versuchen. Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.

Die aktuelle Lage in Luxemburg wird bestimmt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Ebenen und in den vielfältigen Bereichen staatlichen Handelns. Besonders im Hinblick auf die Möglichkeiten der Neuen Medien ist es zu bedauern, dass nur wenig bisher vom "Prinzip der Geheimhaltung" zugunsten des "Prinzips der Öffentlichkeit" verändert worden ist. Verwaltung und Politik müssen endlich auch in der Hinsicht ihrer Transparenz gegenüber dem Bürger ihren Dienstleistungscharakter anerkennen und sich grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu ermöglichen.

Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden.

Die Piratepartei Lëtzebuerg will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:

Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.

Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.

Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.

Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.

Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.

Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.

Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

Open Access

Aus dem Staatshaushalt finanzierte schöpferischen Tätigkeiten werden von der Allgemeinheit finanziert und sollten deshalb auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen.

Open Access in der Forschung

Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre dürfen nicht nur in kommerziellen Verlagen publiziert werden, sondern müssen in den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wissen und Forschung muss für jeden zugänglich sein, besonders für den Steuerzahler, der für die Kosten der Publikationen aufkommt.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung

Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.

Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Gegen Zensur

In einer modernen multimedialen Welt die durch globale Netze immer enger miteinander verbunden wird, ist es unmöglich Inhalte permanent und effizient zu unterdrücken oder zu verbieten. Da die Piratepartei Lëtzebuerg vom Standpunkt ausgeht, dass jeder Mensch verantwortungsvoll und im Wohle der Gesellschaft handeln wird, kann ihm auch zugetraut werden jede Information die ihn interessiert aufzunehmen.

Meinungsfreiheit ist gemäß internationaler und europäischer Konventionen ein fundamentales Menschenrecht, das von keiner staatlichen Instanz in Frage gestellt werden darf. Genau dieser Grundsatz wir jedoch durch Zensuranstrengungen missachtet. In einer freien und multimedialen Welt ist eine freie Presse und das Recht, seine eigene Meinung offen auszusprechen unumgänglich. Ein demokratischer Staat darf diese Meinungsäußerungen nicht unterbinden oder erschweren. Kultur und Kunst muss sich frei entfalten können und darf nicht vom Staat kontrolliert, verändert oder verboten werden.

Deshalb ist die Piratepartei Lëtzebuerg gegen jegliche Art der Zensur, sei es der Presse, des Internets oder bei Fernsehen, Literatur, Videospielen, Musik und jeder anderen Art von Kunst.

Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung, unabhängig von seiner sozialen Herkunft. Bildungseinrichtungen, ob Schule oder Universität müssen kostenfrei und ohne Beschränkung für jeden zugänglich sein.

Bildung ist nicht gleichzusetzen mit dem Abarbeiten eines Lernkatalogs, sondern muss flexibel auf eine offene und sich verändernde Welt angepasst werden können. Individuelle Betreuung ermöglich es die Stärken eines jeden zu unterstreichen und Schwächen abzubauen.

Schulen und Universitäten prägen junge Menschen und müssen deshalb soweit wie möglich einer demokratischen Ordnung unterliegen. Das Bildungswesen muss sich an die veränderte Medienwelt anpassen und Kinder und Jugendliche auf die Einflüsse "Neuer Medien" vorbereiten. Um die tägliche Informationsflut verarbeiten und verstehen zu können muss die Schule Kinder und Jugendliche in Medienkompetenz unterrichten: vom einfachen Umgang mit "Social Networks" wie Facebook, Verhaltensregeln für online Foren und Chats (z.B. keine Adresse, richtige Namen oder Fotos öffentlich zugänglich machen) bis hin zu der kritischen Auseinandersetzung mit Medien.

Die Piraten fordern deshalb den freien Zugang für jeden Bürger zu Bildungseinrichtungen, flexiblere Arbeitsmethoden in Schulen und Universitäten und die Unterrichtung Kinder und Jugendlicher in Medienkompetenz!

Europa ohne Grenzen

Für Reisende ist das Europa ohne Grenzen bereits seit Eintreten des Schengen-Abkommens eine Realität und niemand stellt heute noch den Nutzen dieses Abkommens in Frage. Gleichzeitig findet man im "vereinten Europa" immer wieder künstliche Grenzen, die rein virtueller Natur sind. Sei es der Pay-TV-Sender der nur in bestimmten Ländern zu empfangen ist und dann auch noch mit jeweils unterschiedlichen Kanälen, Kinofilme die an unterschiedlichen Startterminen herauskommen oder Internetgeschäfte die nur in bestimmte Staaten liefern.

Die Piratepartei Lëtzebuerg setzt sich dafür ein, dass künstliche Einschränkungen im innereuropäischen Handel abgebaut werden und Händler sowie Service-Anbieter dabei unterstützt werden ihr Angebot auf die gesamte Europäische Union auszudehnen.

Piratepartei Lëtzebuerg, 1, Sonnestrooss, L-5683 Dalheim - ahoi@piratepartei.lu
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